Mögliche Prüfungen

Prüfung von Eröffnungsbilanzen

Wir unterstützen Ihr Rechnungsprüfungsamt bei der Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz Ihrer Gemeinde oder übernehmen in diesem Auftrag die Prüfung vollumfänglich.

Jahresabschlussprüfung

Wir prüfen die Jahresabschlüsse Ihrer Kernverwaltung als ausführendes Organ der Rechnungsprüfung. Ebenso prüfen wir sowohl die nach lokalen wie auch nach internationalen Rechnungslegungsnormen aufgestellten Jahresabschlüsse Ihrer Tochterunternehmen und sonstigen verselbständigten Aufgabenbereiche.

Gesamtabschlussprüfung

Dieselben Leistungen zur Prüfung stehen Ihnen im Bereich der Gesamtabschlüsse zur Verfügung. Selbstverständlich prüfen wir auch nach lokalen wie internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte (Teil-) Konzernabschlüsse Ihrer Tochterunternehmen oder sonstigen verselbständigten Aufgabenbereiche.

Systemprüfungen

Auch die Durchführung von Systemprüfungen jeder Art gehört zu unserer Produktpalette. Dies kann die IT-Systeme sowie das interne Kontrollsystem (IKS), oder auch die Risikomanagementsysteme betreffen.

Sonderprüfungen

Im Allgemeinen sind unter Sonderprüfungen all jene Prüfungen zu verstehen, die nicht periodisch stattfinden, sondern die aufgrund besonderer Umstände veranlasst werden.

Der Begriff der Sonderprüfungen ist dem Aktienrecht entnommen und daher für Kommunen nicht verbindlich. In Abhängigkeit von der Interessenlage kann jedoch die Durchführung einer entsprechenden Sonderprüfung auch in Kommunen angebracht sein. Als Sonderprüfungen ist folgende Auswahl denkbar

  • Die allgemeine Sonderprüfung (Prüfung einzelner Vorgänge)
  • Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung (Prüfung bestimmter Bilanzposten)
  • Die Gründungsprüfung (Prüfung des Gründungshergangs (AG)
  • Die Prüfung einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage
  • Die Prüfung der geschäftlichen Beziehungen zu einem herrschenden oder zu einem mit ihm verbundenen Unternehmen