Prüfungen und prüfungsnahe Dienstleistungen
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen wir selbstverständlich auf Basis der einschlägigen Gesetze und berufsrechtlichen Standards und Vorgaben alle Arten von betriebswirtschaftlichen Prüfungen im Sinne von § 2 der Wirtschaftsprüferordnung durch.
Eine Reihe von Umständen machen Dokumente notwendig, die im Rahmen einer Beratung nicht erstellt werden können, da sie als Entscheidungsgrundlage auf neutraler Basis dienen sollen. Dabei spielt die Rechtsverbindlichkeit der Gutachten und Expertisen eine übergeordnete Rolle, da diese im Zusammenhang mit möglichen Vergleichen, Abwicklungen oder Rechtsstreitigkeiten als Entscheidungsgrundlage benötigt werden. Auch im Verwaltungsalltag sind Gutachten häufig als Entscheidungsgrundlage hilfreich.
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